„Sie werden viel von dem, was Sie vermutet haben, nicht finden“. Das kündigte CDU-Parteichef Friedrich Merz bei der heutigen Pressekonferenz im Paul-Löbe-Haus des Bundestags an. Gemeinsam mit Markus Söder (CSU) sowie den SPD-Vorsitzenden Saskia Esken und Lars Klingbeil stellte er dort den Koalitionsvertrag vor. Das 144-seitige Papier soll die Grundlage für eine künftige, schwarz-rote Regierung bilden. Zuvor müssen ihm noch die Mitglieder der SPD sowie die entsprechenden Gremien von CDU und CSU zustimmen.
Was das für Innenpolitik, Grundrechte und die digital- und netzpolitischen Bereiche heißt, haben wir uns angeschaut und hier zusammengefasst.
Die einzelnen Themenbereiche
- Überwachung, Bürgerrechte und Polizei
- Geheimdienste
- Digitalisierte Migrationskontrolle
- IT-Sicherheit
- Digitale Infrastruktur und Breitbandausbau
- Informationsfreiheit und Transparenz
- Partizipation und Zivilgesellschaft
- Verwaltungsdigitalisierung
- Gesundheit
- Datenschutz und Datenpolitik
- Digitaler Verbraucherschutz
- Plattformen und Big Tech
- Digitale Gewalt
- Kinder- und Jugendschutz
- KI-Systeme
- Bildung
- Urheberrecht
- Selbstbestimmung
- Weitere netzpolitische Details
Überwachung, Bürgerrechte und Polizei: Law and Order steht an
In Sachen Bürgerrechte und Überwachung erwartet uns eine harte Zeit. Das Innenministerium wird an die CSU gehen und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kündigte bei der Pressekonferenz auch direkt „Law-and-Order“-Politik an.
In der Präambel des Kapitels zur Innenpolitik heißt es dementsprechend, dass die Koalition die „europa- und verfassungsrechtlichen Spielräume ausschöpfen“ möchte und das „Spannungsverhältnis zwischen sicherheitspolitischen Erfordernissen und datenschutzrechtlichen Vorgaben“ neu austariert werden müsse. Die Stoßrichtung ist hier klar.
„Das verlangt auch Sensibilität bei den Sicherheitsbehörden“, heißt es weiter – das klingt eindeutig nach Vorschuss-Vertrauen in statt Kontrolle von Behörden.
Union und SPD haben sich erwartungsgemäß auf mehr Internetüberwachung geeinigt – die Vorratsdatenspeicherung soll kommen. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein“.
Die Bundespolizei soll den Staatstrojaner „zur Bekämpfung schwerer Straftaten“ bekommen, „ohne Zugriff auf retrograd gespeicherte Daten“.
Gesichtserkennung im Netz und auf der Straße
Die umstrittene biometrische Internetfahndung, die eine riesige biometrische Datenbank erfordert, soll laut dem Koalitionsvertrag kommen. Für „bestimmte Zwecke“ und „unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und digitaler Souveränität“ sollen die Sicherheitsbehörden eine „automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mittels Künstlicher Intelligenz, vornehmen können.“ Ob das mit der KI-Verordnung der EU vereinbar sein wird, haben Fachleute mehrfach angezweifelt, als das Thema beim Sicherheitspaket der Ampel schon einmal aufgekommen war.
Gesichtserkennung und Biometrie möchte Schwarz-Rot nicht nur im Netz, sondern auch auf der Straße ausweiten. Unter „bestimmten, eng definierten Voraussetzungen bei schweren Straftaten“ will die Koalition Strafverfolgungsbehörden eine „retrograde biometrische Fernidentifizierung zur Identifizierung von Täterinnen und Tätern ermöglichen.“ Dazu soll auch die Videoüberwachung an sogenannten „Kriminalitätsschwerpunkten“ eingesetzt werden.
Unklar ist, was sich hinter „frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit
psychischen Auffälligkeiten“ verbergen könnte. Hintergrund sind Amokfahrten und Attentate in den letzten Monaten. Die Koalition möchte hierzu „eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement“ einführen – was nach Gefährder-Datenbanken klingt.
Zudem möchte die schwarz-rote Koalition „zu Strafverfolgungszwecken den Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen im Aufzeichnungsmodus“ erlauben.
Kein echtes Bekenntnis zu Verschlüsselung
Ein wirkliches Bekenntnis zur Verschlüsselung und vertraulicher Kommunikation fehlt hingegen im Koalitionsvertrag. Die Formulierung „Grundsätzlich sichern wir die Vertraulichkeit privater Kommunikation und Anonymität im Netz“ lässt Spielraum für gesetzliche und technische Hintertüren, auch bei der EU-Chatkontrolle.
Mehr Spielraum für Überwachung gibt es durch die Ausweitung der Straftatenkataloge, bei denen Telekommunikationsüberwachung erlaubt ist. Die Koalition möchte „die Telefonüberwachung beim Wohnungseinbruchsdiebstahl“ entfristen. Zudem soll die Funkzellenabfrage „umfassender“ ermöglicht werden.
Problematisch ist auch die Verschärfung von § 89a StGB. Bei der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ und präventiven Maßnahmen gegen diese sollen in Zukunft auch Alltagsgegenstände als relevante Tatmittel gelten – während früher Waffen oder Sprengstoff nötig waren. Wie LTO eindrücklich erklärt hat, führt das zu einem Gummiparagrafen, der die Polizei ermächtigt, alleine aufgrund der angenommenen Gesinnung Wohnungsdurchsuchungen durchzuführen. Gerade im Hinblick auf eine erstarkende AfD ist das eine gefährliche Änderung, welche die Verfolgung unliebsamer Personen ermöglicht.
Weiter „verschärfen“ will die Koalition „den strafrechtlichen Schutz von Einsatz- und Rettungskräften, Polizisten sowie Angehörigen der Gesundheitsberufe“. Angriffe gegen diese Berufsgruppen waren schon 2017 mit härteren Strafen belegt worden, das war damals schon aus bürgerrechtlichen Gesichtspunkten problematisch.
Geheimdienste: mehr Kompetenzen, weniger Kontrolle
Viele der Pläne zur Innen- und Sicherheitspolitik betreffen auch die Geheimdienste als Teil der Sicherheitsbehörden. Einige Abschnitte im Koalitionsvertrag beschäftigen sich jedoch auch explizit mit Bundesverfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst.
Der Verfassungsschutz soll bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität, Spionage und Sabotage gestärkt werden. Ähnlich unkonkret ist die Ankündigung einer grundlegenden Novellierung des Nachrichtendienstrechts. Hier soll auch der Datenaustausch neu geregelt werden. Inwiefern verrät der Koalitionsvertrag nicht – er soll jedoch „effektiv“ und „effizient“ werden. Konkreter ist da schon der Alarm, den die Bundesdatenschutzbeauftragte jüngst geschlagen hat, weil für die Geheimdienste mehr Freiheiten und weniger Kontrolle geplant seien. Im Text des Koalitionsvertrages ist die Rede von „zielgerichteteren Kontrollen“.
Offenbar hat die Koalitionspartner das Konzept der „Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ überzeugt, kurz ZITiS. Unter Einbeziehung der Hackerbehörde, die weiterhin keine eigene Rechtsgrundlage hat, soll eine neue „spezialisierte technische Zentralstelle“ entstehen, die Teil der stärkeren Geheimdienstkonzentration „auf den Cyber- und Informationsraum“ sein soll.
Alles neu werden soll auch bei der gesetzlichen Grundlage zum Militärischen Abschirmdienst. Dort haben Union und SPD offenbar hauptsächlich Änderungswünsche bei Sicherheitsüberprüfung und Sabotageschutz. Zuletzt hatte es beispielsweise immer wieder Berichte über Drohnensichtungen bei Militärstandorten gegeben, hinter denen Spionageversuche aus Russland vermutet wurden.
Digitalisierte Migrationskontrolle: mehr Daten, mehr Austausch
Bei der Schnittmenge von Migration und Digitalem steht ein weiterer Ausbau des Ausländerzentralregisters (AZR) ganz vorn. Schon heute ist das AZR einer der ganz großen staatlichen Datentöpfe. Zusätzlich soll der Datenaustausch verbessert werden, was zu noch mehr zugriffsberechtigten Stellen führen könnte. Das alles soll in einem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung der Migrationsverwaltung“ umgesetzt werden – „zügig“ heißt es im Papier.
Ebenso zügig kommen soll die Umsetzung der europäischen GEAS-Asyl-Reform. Die muss sowieso bis 2026 passieren, die neue Bundesregierung hat es hier aber offenbar eilig.
Überraschenderweise werden Bezahlkarten nicht explizit in der schwarz-roten Einigung erwähnt. Es finden sich aber mögliche Bezüge im Text. Etwa sollen Anreize vermindert werden, „in die Sozialsysteme einzuwandern“. Das war auch eine Begründung zur Einführung der einschränkenden bargeldlosen Karten, obwohl zu bezweifeln ist, wie sehr diese Migrationsmotivation überhaupt existiert.
IT-Sicherheit: Hackerparagraf und Hackback
Die Koalition will die Resilienz Deutschlands stärken, indem sie die IT-Sicherheit verbessert, besonders bei kritischen Infrastrukturen wie beispielsweise Energieversorgern. Für ethische Hacker:innen und Sicherheitsforschende will sie im Computerstrafrecht Rechtssicherheit schaffen, gleichzeitig sollen „Missbrauchsmöglichkeiten verhindert“ werden. Eine Reform der sogenannten Hackerparagrafen hatte bereits die Ampel-Regierung in Angriff genommen, jedoch wegen des Regierungs-Aus nicht mehr fertig bekommen.
Die Nationale Cybersicherheitsstrategie wie auch das Nationale Cyber-Abwehrzentrum sollen fortentwickelt werden und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einer Zentralstelle für Fragen der Informations- und Cybersicherheit. Die NIS-2-Richtlinie soll umgesetzt und das BSI-Gesetz novelliert werden. Die aktive Cyberabwehr soll im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen ausgebaut werden. Das klingt danach, als könnte bald eine Diskussion um Hackbacks wiederkehren.
Digitale Infrastruktur und Breitbandausbau: „Markt vor Staat“
Wenig überraschend will auch die neue Regierung einen flächendeckenden Glasfaser- und Mobilfunkausbau. Ein festes Jahresziel, bis wann das erreicht sein soll, ruft sie nicht aus. Aber sie will ein Beschleunigungsgesetz einführen, das den Ausbau „als überragendes öffentliches Interesse definiert“. Zuletzt war ein solches Gesetz bereits fast fertig, die FDP hatte es aber auf den letzten Metern im Bundestag wieder abgewürgt.
Wo der Ausbau beispielsweise in dünn besiedelten Gebieten wirtschaftlich nicht lohnenswert ist, sollen Förderprogramme bei Glasfaser und Mobilfunk auf die Sprünge helfen, es gelte aber sonst „Markt vor Staat“.
Wie viel Bandbreite bei Breitbandanschlüssen genug ist, soll beständig erhöht werden. Das bleibt in der Tradition der früheren Ampel, die sich im vergangenen Sommer auf eine Erhöhung der Mindestbandbreiten verständigt hatte.
Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft, ein Projekt des früheren Verkehrsministers Andreas Scheuer (CSU), soll erst einmal weitergeführt werden – zumindest bis die bereits bewilligten Projekte abgeschlossen sind. Bisher ist die Erfolgsbilanz des „Funklochamts“ jedoch mehr als mager; eine große Zukunft der Idee ist daher eher unwahrscheinlich. Fortgesetzt werden soll, Satellitentechnologie zum Stopfen von Funklöchern zu nutzen.
Informationsfreiheit und Transparenz: wolkige Reform-Ankündigung
Das Thema Transparenz von Politik und Verwaltung spielt im Koalitionsvertrag kaum eine Rolle. Wo die Ampel nach den Korruptionsskandalen der späten Merkeljahre vollmundig ein modernes Transparenzgesetz versprach und krachend scheiterte, gibt sich die neue Koalition auffällig schmallippig. Immerhin: Von einer Abschaffung des veralteten Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ist nicht die Rede. Dies hatten die Unionsverhandler um Philipp Amthor gefordert und damit einen öffentlichen Aufschrei ausgelöst.
Nun heißt es nebulös, die Regierung wolle das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren.“ Wir dürfen gespannt sein, was das künftig CSU-geführte Innenministerium vorschlagen wird. Dass es den praktisch fertigen Gesetzentwurf für ein Bundestransparenzgesetz nochmal aus dem Panzerschrank holt, ist wohl ausgeschlossen.
Partizipation und Zivilgesellschaft: endlich Rechtssicherheit bei Gemeinnützigkeit?
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, ein Projekt zur demokratischen Teilhabe, will die Koalition fortsetzen. Die CDU hatte zuletzt mit einer über 500 Fragen starken Kleinen Anfrage Organisationen attackiert, von denen viele über ebendieses Programm gefördert werden. Es soll nun in Bezug auf seine Wirkung unabhängig überprüft werden.
Als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie will die neue Regierung zudem „dialogische Beteiligungsformate wie zivilgesellschaftliche Bürgerräte des Deutschen Bundestages“ fortsetzen. Die Koalition will zudem das Ehrenamt stärken, indem sie die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale erhöht, sowie die Freigrenze für den ehrenamtlichen sowie wirtschaftlichen Geschäfts- und Zweckbetrieb. Das Datenschutz-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrecht soll diesbezüglich vereinfacht werden. Für den Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr soll es mehr Stellen und mehr Taschengeld geben.
Zudem sollen Vereine als Bildungsorte anerkannt werden, sodass Förderungen von Weiterbildungsangeboten für Übungsleiter:innen und Trainer:innen möglich sind. Als Demokratieschulung soll allen jungen Menschen der Besuch von Gedenkstätten ermöglicht werden. Die Gedenkstätten selbst sollen mit einem Investitionsprogramm unterstützt werden.
„Im Sinne der flächendeckenden Versorgung mit journalistischen Angeboten schaffen wir mit Blick auf die Gemeinnützigkeit Rechtssicherheit“, heißt es im Koalitionsvertrag. Das hatte bereits die letzte Regierung versprochen, eine wirksame Regelung war aber unter anderem am Widerstand der Länder gescheitert. Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke soll modernisiert werden, das Gemeinnützigkeitsrecht wie auch die Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine vereinfacht. „Wir erkennen die Gemeinnützigkeit des E-Sports an“, heißt es zudem.
Verwaltungsdigitalisierung: Bürgerkonto und Datenaustausch werden Pflicht
Schwarz-Rot will noch in diesem Jahr eine „ambitionierte Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung“ erarbeiten. Im Zuge dessen soll auch die Bundesverwaltung ressortübergreifend modernisiert werden und es kommt ein eigenes Ministerium für „Digitalisierung und Staatsmodernisierung“, das in CDU-Hand liegen soll.
Die Koalition setzt dabei auf das Leitbild einer „vorausschauenden, vernetzten, leistungsfähigen und nutzerzentrierten Verwaltung“. Dafür will sie „insbesondere Vorschläge der Initiative für einen handlungsfähigen Staat aufgreifen“.
Künftig sollen Behörden ausschließlich digital und antragslos arbeiten. So sollen Eltern nach der Geburt eines Kindes in Zukunft automatisch einen Kindergeldbescheid erhalten. Außerdem sollen Abläufe durch den Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz effizienter werden. Dafür brauche es ein „offeneres und positiveres Datennutzungsverständnis“.
Als Voraussetzung dafür will die Koalition auf allen staatlichen Ebenen die Verfahrensabläufe vereinheitlichen. Bürger:innen erhalten verpflichtend ein Bürgerkonto und eine digitale Identität.
Verwaltungsleistungen sollen dann über eine zentrale Plattform abrufbar sein. Ihre Daten müssen Bürger:innen nur einmal eingeben, Unterlagen können sie digital einreichen. Schwarz-Rot will ein „Doppelerhebungsverbot“ erlassen und Behörden zum Datenaustausch verpflichten. Außerdem will die Koalition die Registermodernisierung vorantreiben.
Um die digitale Souveränität zu stärken, setzt sich Schwarz-Rot – anknüpfend an die Deutsche Verwaltungscloud-Strategie – für souveräne Cloudplattformen ein. Und sie will offene Schnittstellen, offene Standards und Open Source „gezielt vorantreiben“.
Als Partner nennt der Koalitionsvertrag hier explizit das Zentrum Digitale Souveränität (ZenDiS), die Sovereign Tech Agency und die Bundesagentur für Sprunginnovationen (Sprind). Hier hat sich in den Verhandlungen offenbar die SPD durchgesetzt.
Sprind soll auch öffentliche Finanzierung erhalten, um im Bereich der äußeren Verteidigung tätig zu werden.
Gesundheit: Hürden für Datennutzung abbauen
Deutschland soll zu einem Spitzenstandort für die Gesundheitsforschung werden. Dafür will Schwarz-Rot die Möglichkeiten zur Datennutzung ausweiten. Sie knüpft damit an die bisherige Politik der Ampel und von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an.
So will Schwarz-Rot – mit Fokus auf das Forschungsdatenzentrum Gesundheit – Hürden beseitigen, die dem Datenaustausch im Rahmen des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes im Wege stehen. Der Schutz von sensiblen Gesundheitsdaten sei dabei „unabdingbar“, gleichzeitig will die Koalition „alle berechtigten Interessen“ wahren.
Bis 2027 müssen IT-Anbieter einen „verlustfreien, unkomplizierten, digitalen Datenaustausch“ auf Grundlage einheitlicher Standards sicherstellen.
Die Gematik soll zu einer „modernen Agentur“ weiterentwickelt werden, die Akteure im Gesundheitssektor besser miteinander vernetzt. Die Gematik definiert als „nationale Agentur für digitale Medizin“ unter anderem die technischen Standards für die elektronische Patientenakte (ePA).
Die ePA will Schwarz-Rot in diesem Jahr ausrollen. Noch-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte den bundesweiten Start soeben erneut verschieben müssen. Offenkundig sind die technischen und Sicherheitsprobleme noch zu groß.
Laut Koalitionsvertrag soll der ePA-Rollout stufenweise hin „zu einer verpflichtenden sanktionsbewehrten Nutzung“ erfolgen. Aus dem Papier geht nicht hervor, ob nur den Leistungserbringern – also Arztpraxen, Krankenhäuser oder Apotheken – Sanktionen drohen oder auch den Versicherten.
Datenschutz und Datenpolitik: „Im Interesse der Wirtschaft“
In Sachen Datenschutz konnte sich die Union auf ganzer Linie durchsetzen. Wie von ihren Verhandler:innen in der Arbeitsgruppe gefordert, soll die Datenschutzaufsicht beim Bund zentralisiert werden. Gleichzeitig soll die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit künftig auch für Datennutzung zuständig sein. Beides geschehe „im Interesse der Wirtschaft“. Für zusätzliche Kohärenz soll zudem die bislang informell arbeitende Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern im Datenschutzgesetz verankert werden – was allerdings weitgehend überflüssig wäre, wenn die Aufsicht bei der Bundesbeauftragten gebündelt wird.
Unter dem Schlagwort „Datenschutz entbürokratisieren“ versprechen Union und SPD zudem Erleichterungen „für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und das Ehrenamt“. So sollen nicht-kommerzielle Tätigkeiten und vermeintlich risikoarme Datenverarbeitungen wie Kundenlisten von Handwerker:innen gänzlich von der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden. Bei staatlichen Leistungen soll zudem das Einwilligungsprinzip abgeschafft werden. Bürger:innen würden dann wie bei der Elektronischen Patientenakte nicht mehr gefragt werden, ob der Staat ihre Daten nutzen darf, sondern müssten aktiv widersprechen.
Wie auch schon ihre Vorgängerregierungen will Schwarz-Rot eine „Kultur der Datennutzung und des Datenteilens“ etablieren. Das seit Jahren in Planung steckende Dateninstitut findet dabei jedoch keine Erwähnung. Neu sind hingegen ein explizites Bekenntnis zur „Datenökonomie“ und die Ankündigung eines Datengesetzbuches, das die vielen unterschiedlichen Regelungen von Bund und EU bündeln soll. Dazu zählen auch neue Initiativen für die Nutzung von Mobilitäts-, Gesundheits- und Forschungsdaten.
Wo es möglich ist, soll es zudem einen Rechtsanspruch auf Open Data bei staatlichen Einrichtungen geben. Außerdem soll der Grundsatz „public money, public data“ Orientierung bieten. Für den Schutz von Grund- und Freiheitsrechten sowie „Datensouveränität“ sollen derweil Datentreuhänder und Privacy Enhancing Technologies sorgen. Das alles sind wenig innovative Ideen. Durch den Rückbau beim Datenschutz und die umstrittene Zentralisierung der Aufsicht könnte Schwarz-Rot jedoch das fragile Gleichgewicht aus Datennutzung und Datenschutz „im Interesse der Wirtschaft“ erheblich ins Wanken bringen.
Digitaler Verbraucherschutz: Verbot von täuschendem Design
Die wohl wichtigste Ankündigung beim Verbraucherschutz ist die Rückkehr des zuletzt beim Umweltministerium angesiedelten Portfolios ins Justizministerium. Außerdem soll die Verbraucherbildung in den Bereichen Ernährung, Finanzen und Digitales gestärkt werden. Inhaltlich spielt das Thema im Koalitionsvertrag nur eine untergeordnete Rolle. So heißt es beispielsweise vage, dass man nachhaltigen Konsum erleichtern und dem Grundsatz „Reparieren statt Wegwerfen“ folgen wolle. Wie genau Schwarz-Rot das von der EU eingeführte „Recht auf Reparatur“ umsetzen will, verrät sie nicht.
Auf europäischer Ebene will sich Schwarz-Rot zudem „für Verbraucherinteressen im digitalen Raum und insbesondere für die Schließung von Schutzlücken im Verbraucherrecht“ einsetzen. Dazu könnte ein Verbot unlauterer Praktiken wie etwa täuschendem und süchtigmachendem Design gehören, für das die Koalition sich einsetzen will. Vage heißt es zudem, eine verbraucherfreundliche Gestaltung von digitalen Angeboten „by design“ und „by default“ sei das Ziel.
Plattformen und Big Tech: bestehende Regeln durchsetzen
Die Koalition will eine Abgabe für Online-Plattformen prüfen, die Medieninhalte nutzen. Das macht beispielsweise Google mit den Snippets, die bei den Suchergebnissen angezeigt werden. Die Erlöse sollen dem Medienstandort zugutekommen.
Die Medienaufsicht soll klare gesetzliche Vorgaben erhalten, auf deren Basis sie gegen Fake News, Hass und Hetze vorgehen kann. Der massenhafte und koordinierte Einsatz von Bots und Fake-Accounts soll verboten werden. Eine verschärfte Haftung von Social-Media-Plattformen für die Inhalte, die sie transportieren, wird geprüft. Diese sollen strafbare Inhalte entfernen und Desinformation aktiv bekämpfen. Außerdem will die Koalition durchsetzen, dass die Tech-Konzerne ihren Pflichten an Transparenz und Mitwirkung gegenüber der Aufsicht nachkommen. Die Sanktionsmöglichkeiten dazu sollen verschärft werden.
Solche Regeln lassen sich großteils ausschließlich auf europäischer Ebene gestalten und gelten bereits jetzt durch den Digital Services Act (DSA). Dem Digitale-Dienste-Koordinator in Deutschland fehlt es jedoch noch an Personal und Budget. Den DSA wollen die Koalitionäre umsetzen und weiterentwickeln.
Plattformen sollen zudem Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, damit strafrechtlich relevante Daten automatisiert abgerufen werden können. Die Einführung einer verpflichtenden Identifizierung von Bots wird geprüft.
Die Accounts von E-Commerce-Unternehmen sollen gesperrt werden können, wenn diese die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen.
Digitale Gewalt: zweiter Anlauf und Blick auf Spionage-Apps
Mit einem eigenen Gesetz gegen digitale Gewalt ist die Ampel gescheitert; Schwarz-Rot will es nochmal versuchen. Die Stichworte klingen ähnlich wie beim ersten Anlauf: Sperren gegen übergriffige Accounts und mehr rechtliche Handhabe für Betroffene. Das Phänomen digitale Gewalt, ein breiter Sammelbegriff, umfasst jedoch deutlich mehr. Die Wunschliste von Fachleuten und Betroffenen ist lang.
Auf zumindest einige bereits seit Jahren diskutierte Punkte geht der Koalitionsvertrag ein, etwa Stalking und Spionage-Apps. So möchten die Parteien beim sogenannten Stalking-Paragrafen nachschärfen; damit hatte sich bereits die Große Koalition 2021 befasst. So sollen GPS-Tracker Teil des Paragrafen werden. Die Rede ist auch von verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings für Täter:innen. Für Hersteller von „Tracking-Apps“ soll es eine Pflicht geben, „das Einverständnis der Gerätebesitzerinnen und -besitzer regelmäßig abzufragen“. Nicht zuletzt unsere Enthüllungen zu Spionage-App mSpy zeigten, wie gefährlich solche Apps sein können.
Kinder- und Jugendschutz: technische Lösungen voran
Um auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen einzugehen, setzt Schwarz-Rot vor allem auf technische Lösungen. Auch wenn viele aktuelle Gesetze Alterskontrollen nur als eine mögliche Maßnahme zum Schutz von Minderjährigen vorsehen, wollen sich die Parteien für „verpflichtende Altersverifikation“ einsetzen. Mehr noch: „Altersverifikation auf digitalen Endgeräten sollte Standard in Europa sein.“
Immerhin wird der Jugendmedienschutz nicht allein auf diese Kontrollen reduziert: Auch für „sichere Voreinstellungen“ setze man sich ein. Wissenschaftlich bewerten möchten die Koalitionäre zwar nicht den Sinn von Alterskontrollen, aber die „Auswirkungen von Bildschirmzeit und Social-Media-Nutzung“, hierzu soll ein Maßnahmenpaket erarbeitet werden. Auch zur Einsamkeit, gerade von Minderjährigen, soll Forschung verbessert werden.
Schwarz-Rot sieht in Technologie auch eine Hilfe für Kinder, die etwa wegen Armut weniger Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Man wollte „die Idee weiterverfolgen, Kindern über eine Teilhabe-App einen unbürokratischen Zugang zu besonderen schulischen Angeboten sowie Sport-, Musik-, Kultur- und sonstigen Freizeitangeboten“ zu ermöglichen.
Es gibt aber auch mindestens ein nicht tech-solutionistisches Vorhaben: eine „Bundesförderung von Childhood-Häusern“, also regionale Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die „die körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch erfahren haben“.
KI-Systeme: Hauptsache KI
Sogenannte Künstliche Intelligenz zieht sich gleich durch mehrere Kapitel des Koalitionsvertrags. Häufig bleibt jedoch unklar, welche Art von KI-System genau gemeint ist und warum es nützlich sein soll. Hauptsache: KI.
So soll Deutschland etwa „KI-Nation“ werden; man werde auf „KI-Sprunginnovationen“ setzen und im Rahmen einer „KI-Offensive“ eine „AI-Gigafactory“ mit großer Rechenleistung starten. „Wir holen mindestens eine der europäischen ‚AI-Gigafactories‘ nach Deutschland“, heißt es im Koalitionsvertrag. Allerdings: In Stuttgart ist bereits eine solche geplant, wie noch Ende 2024 der damalige grüne Forschungsminister Cem Özdemir bekanntgab.
Außerdem soll „KI“ etwa Familien helfen, digitale Dienstleistungen zu finden; „KI“ soll im Gesundheitswesen dabei helfen, bei Behandlungen und Pflege zu dokumentieren – und die Polizei soll „KI-basiert“ Daten analysieren. Gerade in der Polizeiarbeit drohen Grundrechtsverletzungen, vor allem bei Datenschutz und Antidiskriminierung.
In generativer KI – das sind Systeme, die etwa Texte, Bilder, Videos und Audios erstellen können – sieht Schwarz-Rot“ wiederum großes künstlerisches und kulturwirtschaftliches Potenzial“, zumindest „wenn Urheberrechte gewahrt und künstlich generierte Inhalte erkennbar bleiben“. Mit den Bundesländern will die Regierung eine Strategie „Kultur & KI“ entwickeln.
Bildung: eine Schüler-ID für alle
Auf den Digitalpakt 2.0 hatten sich Bund und Länder bereits im vergangenen Dezember geeinigt. Union und SPD wollen damit „die digitale Infrastruktur und verlässliche Administration“ ausbauen. Die neue Koalition will außerdem unter anderem „selbst-adaptive, KI-gestützte Lernsysteme“ voranbringen. Das sind Systeme, die sich an das aktuelle Niveau der Schüler:innen anpassen. Wenn Schüler:innen „bedürftig“ sind, sollen sie mit Endgeräten ausgestattet werden. Ob dabei auf einzelne Hersteller gesetzt wird, ist nicht ausgeführt.
Obwohl die Länder für die Schulbildung hauptverantwortlich sind, soll es künftig eine bundesweit kompatible sogenannte Schüler-ID geben. Diese Idee wurde bereits auf der Bildungsministerkonferenz diskutiert. Sie soll die Datenübergabe bei Schulwechseln vereinfachen und Bildungswege transparenter machen. Die neue Koalition nimmt sich vor, diese Schüler-ID weiter zu verknüpfen: mit der Bürger-ID.
In der gesamtgesellschaftlichen digitalen Bildung gibt es altbekannte Versprechen. Digitale Kompetenzen sollen gestärkt werden, Menschen sollen resilient werden gegen Desinformation und Manipulation. Dafür wollen die Parteien eine „altersübergreifende digitale Kompetenzoffensive“ für alle starten und setzen dabei auf Start-ups, Wirtschaft, Bildungsträger und Sozialverbände.
Urheberrecht: es allen rechtmachen
Wie bereits Regierende zuvor wollen Union und SPD einen „fairen Ausgleich der Interessen aller Akteure“, also den Urheber:innen, der Wirtschaft und Nutzenden. Neu ist seitdem die große Verbreitung generativer KI, hierzu wollen die Parteien eine angemessene Vergütung derjenigen, deren Werke zur Erstellung von KI-Modellen genutzt werden. Auf einer rein nationalen Ebene wird das jedoch schwer durchzusetzen sein.
Bei Musik wollen Union und SPD Streaming-Plattformen verpflichten, „Kreative angemessen an den Einnahmen zu beteiligen“, nennen aber keine konkreten Vorschläge. Bei anderen Dingen soll die Nutzung von Werken aber auch leichter werden. So etwa bei der Nutzung GEMA-lizenzierter Werke im unkommerziellen Bereich. Als Beispiel nennen die Koalitionäre Weihnachtsmärkte oder Sommerfeste in Kindergärten.
Selbstbestimmung: evaluieren und ändern
Es ist kaum überraschend, aber eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen plant die schwarz-rote Koalition nicht. Eine Expert:innenkommission hatte im vergangenen Jahr zu einer solchen in der Frühphase von Schwangerschaften geraten. Stattdessen ist die Rede davon, sie wolle „Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen“. Für Frauen in Konfliktsituationen soll eine medizinisch sichere und nahe Versorgung möglich sein.
Eine entscheidende Neuerung: Die Koalition will die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen „erweitern“. Bislang müssen ungewollt Schwangere ihre Abbrüche mit wenigen Ausnahmen selbst bezahlen. Neu ist auch das Bekenntnis, die medizinische Weiterbildung zu „stärken“. Derzeit lernen selbst angehende Gynäkolog:innen in der Ausbildung nicht verpflichtend, wie man Abbrüche praktisch durchführt.
Ein ungeklärter Punkt während der Verhandlungen war der Umgang mit dem erst kürzlich von der Ampel verabschiedeten Selbstbestimmungsgesetz, das die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister regelt. Die Union hatte gefordert, es wieder abzuschaffen, konnte sich damit aber offenbar nicht durchsetzen. Im Koalitionsvertrag steht dazu nun, man werde das Gesetz bis spätestens Mitte kommenden Jahres evaluieren. Dabei werde man besonders die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche betrachten sowie den „wirksamen Schutz von Frauen“. In den Debatten um das Gesetz waren diese beiden Punkte instrumentalisiert worden, um gegen das Gesetz Stimmung zu machen.
Das Bundesinnenministerium hatte im Gesetzgebungsprozess darauf gedrängt, dass Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag automatisch auch an eine Liste von Sicherheitsbehörden gemeldet werden. Kriminelle könnten sonst mit Hilfe des Gesetzes abtauchen, lautete die Argumentation. Diese Klausel hatte der Familienausschuss wieder gestrichen. Nun soll sie laut Koalitionsvertrag über das Namensänderungsrecht nachträglich doch noch eingeführt werden – dann allerdings nicht nur für geänderte Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz, sondern für alle Namensänderungen.
Weitere netzpolitische Details
Unsere erste netzpolitische Analyse des Koalitionsvertrags erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neben den von uns bisher gesetzten Schwerpunkten gibt es ein paar interessante Beobachtungen, die wir zumindest kurz noch erwähnen wollen.
- Wer sich ums Verschwinden von Bargeld sorgt, kann sich an diesem Satz aus dem Koalitionsvertrag festhalten: „Das Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten wir.“ Umgekehrt kommt Arbeit auf Verkäufer:innen zu, die bisher nur Bargeld akzeptieren. Schwarz-Rot will sich dafür einsetzen, dass grundsätzlich „mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise“ angeboten wird.
- Der digitale Euro, an dem die EU gerade arbeitet, soll Bargeld ergänzen und „die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher“ schützen.
- Die EU-Richtlinie zum Schutz vor Einschüchterungsklagen („SLAPP“) muss Deutschland zwar ohnehin umsetzen; Schwarz-Rot möchte es jedoch auch „zeitnah“ tun: „um zu verhindern, dass unser Rechtsstaat und unsere Justiz zur Einschüchterung, zum Beispiel von Journalisten sowie zivilgesellschaftlich Engagierten, missbraucht werden.“
- Das Wörtchen „alle“ ist gefährlich, weil es sehr umfassend ist, dennoch schreibt Schwarz-Rot: „In einer zunehmend vernetzten Welt gewährleisten wir allen die digitale Teilhabe und stärken die Barrierefreiheit“. Dabei kritisieren Fachleute: Selbst das neue Barrierfreiheitsgesetz greift zu kurz.
- Ein wenig richtet Schwarz-Rot den Blick auch über den Tellerrand: Man strebe „digitalpolitische Kooperationsabkommen mit globalen Partnern, auch aus dem Globalen Süden, an“. Dabei dürfte es eine Rolle gespielt haben, dass die USA unter der rechtsradikalen Trump-Regierung ein neues Risiko darstellen.
- Bereits jetzt gibt es in Deutschland aus zahlreichen Gründen Netzsperren. Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot steht jedoch: “ Wir setzen uns für den Erhalt des freien, fairen, neutralen und offenen Netzes ein.“
„Grundsätzlich sichern wir die Vertraulichkeit privater Kommunikation und Anonymität im Netz“.
Aha. Aber dann:
– Alterskontrollen für alles einführen wollen (einschließlich den Endgeräten selbst)
– Ein Bürgerkonto, dass auf der unsicheren EUDI-Wallet basieren soll, verpflichtend machen
– Sich nicht zu Verschlüsselung bekennen
– Vorratsdatenspeicherung einführen wollen
– Gesichtserkennung im Netz und auf der Straße einführen.
Ja, das passt natürlich alles seeeehr gut zu Vertraulichkeit und Anonymität, is klar.
Die Gerichte werden wohl die nächsten Jahre nicht zur Ruhe kommen. Und die Bürger definitiv auch nicht.
Somit reiht sich dann eine weitere Lüge in die Liste der CDU ein.
Und das hier
„Altersverifikation auf digitalen Endgeräten sollte Standard in Europa sein“ soll dann wohl soviel heißen wie:
– Windows nur noch mit Microsoft-Account und Abschaffung von lokalen Konten (wie soll eine Altersverifikation denn in einem lokalen Konto funktionieren?)
– Linux wird wohl komplett verboten (wie soll man da Altersverifikation einrichten?)
– Genauso alternative Android-Systeme wie GrapheneOS.
oder was…?
Wenn wir Glück haben, bekommt die Merz-Regierung dann in den 5 Jahren ähnlich viel hin wie die Ampel und kann – wenn überhaupt – nur einen geringen Teil der Pläne verwirklichen.
Wenn wir aber Pech haben und viele dieser Pläne verwirklicht werden können… das will ich mir nicht ausmalen
„Bürger:innen erhalten verpflichtend ein Bürgerkonto und eine digitale Identität“ und dazu noch die Schüler-ID sowie die verpflichtenden Use-Cases der „Altersverifikation auf Endgeräten“, könnten die besten Grundlagen für ein Social Credit System legen, wo der Staat dann wirtschaftsfreundliches Verhalten belohnt und Abweichungen bestraft.
Denn eines können wir uns immer fragen: Was kommt danach? Schließlich werden Überwachungsgesetze immer weiter verschärft und Bürgerrechte werden immer weiter eingestampft. Das heißt, das ganze ist jetzt nur ein weiterer Schritt in eine üble Richtung aber vermutlich leider längst noch nicht das Ende.
Schön diesen Punkt hier wieder zu sehen:
„Wir entwickeln das StGB weiter und prüfen auch, welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können“
Da mache ich doch gleich mal ein Paar Vorschläge:
§ 217 StGB
– Das BVerfG Urteil ist mittlerweile 5 Jahre her. Wann gibt es endlich Rechtssicherheit?
§ 218 StGB
– Insb. jüngere Frauen sollten nicht mit dem Risiko leben zu Straftäterinnen zu werden, weil sie sich nicht bereit für eine Schwangerschaft fühlen. Der Paragraph stört den Rechtsfrieden und schürt Ängste.
§ 265a StGB
– Dieser Paragraphen muss m. E. zu einer Ordnungswidrigkeit werden, da er überproportional Bedürftige betrifft und in Ausgestaltung als Straftat nicht verhältnismäßig ist. Ein Obdachloser der zu einem Termin muss sollte nicht zum Straftäter wegen sowas werden.
§ 184l StGB
– Straftatsbestände sollten auf rationalen und empirischen Fakten basieren und nicht durch kollektiven und gesellschaftlichen Ekel legitimiert werden. Wenn man fehlende Evidenzen mit „egal“, weil „unerträglich“, „pervers“ kontert dann ist das ein eher erschreckendes Signal an die Demokratie und dem Ultima-Ratio Grundsatz. Noch gruseliger ist es, wenn im Nachgang die jetzt vollendeten Forschungsvorhaben zum Ergebnis kommen das dieser Paragraph genau das Gegenteil vom Kinderschutz erreicht.
Siehe ebenfalls:
„Die Strafbarkeit war, ist und bleibt allein schon in Ansehung des Ultima-ratio-Grundsatzes des Strafrechts sowie insbesondere des Bestimmtheitsgebots nicht nachzuvollziehen. Sie führt zudem zu einer rechtswidrigen Vorfeldstrafbarkeit.“
DAV: SN 28/24: Eckpunkte zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs, Seite 5-6
§188 („Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“) kann man ersatzlos streichen und es auch in Zukunft als gewöhnliche Verstöße gegen die bereits existierenden einschlägigen Paragraphen behandeln.
Das bringt es auf den Punkt;
„Mir scheint, die Rechtspolitik verliert immer mehr die intellektuelle Kontrolle über Inhalt und Grenzen ihres beständigen „Kampfs“ gegen das (sexuell) motivierte Böse.“
Gastkommentar von Prof. Dr. Thomas Fischer in der LTO, 11.04.2025
Der totale gläserne Bürger wird Realität. Da bleibt einem die Spucke weg.
Zusammengefasst ein umfassendes wirtschaftsliberales und überwachungsförderndes Programm, mit der die CDU sich schon mal auf eine zukünftige Koalition mit der AfD vorbereitet. Die SPD wie immer der brave Diener, wie wir es seit Anbeginn ihrer Existenz kennen. .-.-. Was den Inhalt angeht, ist bei den Autoren typisches Freund/Feind-Denken zu bemerken, welches die Legitimität von Überwachung erst ermöglicht. So wird am Anfang bemängelt, wie umfangreich auf die Wünsche von Sicherheitsbehörden eingegangen wurde, nur um in der Mitte zu bemängeln, dass eine Wunschliste von „Fachleuten und Betroffenen“ sehr lang wäre und unbedingt umgesetzt gehört. Die einen halt Böse, die anderen Gut. Spielt im Recht zwar keine Rolle, aber von der Tatsache wird die Redaktion dann später wieder überrascht. .-.-.-. Auch stört mich, wie der Artikel je nach Abschnitt und Voreingenommenheit des jeweiligen Autors auf eine kurze Einordnung verzichtet. Am Anfang heisst es bspw „Die Stoßrichtung ist klar“. Dem Autor vielleicht. Was Entkriminalisierung von Schwangerschaften mit Digitalisierung zu tun, müsste auch erklärt werden. Also fallses eine sachliche Begründung geben sollte. Und natürlich wird im Artikel auch nicht darauf hingewiesen, dass die Koalition weiter eine im Alltag klare Unterscheidung zwischen Urhebern und Nutzern versucht. Als wenn es Smartphones nicht geben würde. Aber hey: Krähen, Augen…
Die Brandmauer wirkt!!1elf
Diesseits werden von der extremen Mitte Grund- und Bürgerrechte abgefackelt. Jenseits wärmt sich die AfD in Vorfreude auf eine Machtübernahme die Hände.
Bei der Vorratsdatenspeicherung ist bemerkenswert, dass diese sogar mit einer 3-monatigen Speicherfrist kommen soll. Das ist weitaus länger, als selbst konservative Sachverständige und die Polizei/BKA selbst gefordert haben. Das ist schon krass. In Gesprächen war hier eigentlich die Frage, ob eine 7-tägige Speicherfrist „ausreichen“ könnte oder eine 14-tägige nötig sei. Eine 3-monatige liegt definitiv weit außerhalb dessen, was verhältnismäßig und angemessen ist.
Vermutlich ist das reine Taktik. Man holt weit aus und wird dann von den Gerichten auf das rechtlich notwendigste gestutzt. War schon immer so.
Naja Taktik, in der Hoffnung, dass die Gerichte etwas übersehen?
Ich sehe die Taktik schon, dass bis zu verfassungswidriges gefordert wird, vor allem auf EU-Ebene, und dann wird das über die Zeit gestutzt. Das Potential ist dort allerdings tatsächlich, Verfassungen von Staaten zu „überrollen“.
Das ist sicherlich der falsche Prozess. Das sollten wir ausmerzen, indem man Ausweitung von Verfassungsänderungsniveau, als ersten Schritt, verbietet. Da gehört nämlich eine andere Sorte von Prozess hin, etwas Grundlegenderes, als „weitestgehend harmloser Kinderschutz“. Und das bzgl. aller Verfassungen aller Mitgliedsstaaten. Wie lange würde es wohl dauern, bis auch Schweden sich eine Verfassung zugelegt hat, sobald das etwas nutzt? Natürlich muss man Regeln elaborieren und Kompatibilitätsanpassungen an Verfasstheiten vornehmen. Man kann nicht jedes mal auf einen Verfassungsgerichtsprozess u.ä. warten, es braucht also staatliche Eilprüfverfahren, sowie vorgelagerte Expertengremien, die bei hoher Anfragefrequenz den Hahn langsam zudrehen. Demgemäß dann auf EU-Ebene den entsprechend gestaffelten Prozess.
Es geht also um die Frage, ob wir in diesem Jammerlappengremium überhaupt verfassungsbrechende Vorschläge einbringen dürfen. Dann hat sich das bald.
Augen zu und drei mal mit den Fingern geschnippst!
Sagt mir bitte, dass die fünf Jahre schon rum sind und am Sonntag wieder Neuwahlen anstehen! BITTE!
Das Grundproblem wird wieder ignoriert: Ineffizienz und unklare Rollenverteilung bei Polizei und Sicherheitsbehörden. Egal, ob es um den Schutz von Kindern geht (Lügde), um Terrorismus (NSU, Berliner Weihnachtsmarkt, Magdeburger Weihnachtsmarkt, Solingen, Aschaffenburg: In allen Fällen haben mindestens eine, meist mehrere Behörden, im Vorfeld entweder ihren Job nicht gemacht, fragwürdige Entscheidungen getroffen oder vorliegende Hinweise nicht oder nicht ausreichend verfolgt.
Der Staat braucht nicht mehr Befugnisse. Er muss effizienter arbeiten.
Was übrigens auch die Vergangenheit zeigt. Neue Befugnisse wurden von den Behörden entweder nicht oder kaum genutzt. Oder sie haben keinen meßbaren Mehrwert bei der Strafverfolgung gebracht (etwa die Vorratsdatenspeicherung, die ja offiziell vor 15 Jahren eine Weile in Betrieb war, und seit mindestens 20 Jahren inoffiziell ohnehin stattfindet – Provider horten Verbindungsdaten über viele Wochen, gar Monate, „für Abrechnungszwecken“ oder „zur Verbesserung der Sicherheit“. Diese Daten waren schließlich das Fundament der Massenabmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen. Wenn Staatsanwälte Verbindungsdaten für Abmahnungen abrufen können, können sie sie auch zur Strafverfolgung abrufen. Wenn sie denn tatsächlich vom Mehrwert überzeugt wären…
Das Problem ist aber das jene die Ihr Recht durchsetzen wollen beim ISP Anfragen wem diese IP zugeordnet wurde. Das IP-Adressen einen Anschluss zugeordnet werden können ist ja nichts neues. Zum Anfang wurden diese per Hand abgeschrieben was dann bei Zahlendreher auch schon mal eine Hausdurchsuchung beim falschen zur folge hatte. Zudem brauchte man Zugriff auf den Server mit dem Strafbaren Inhalten. Jetzt sollen laut den Ideen der CDU Ziel IP und Port gespeichert werden, das Anlasslos für 3 Monate. Jetzt braucht man bloß diese Daten durchsuchen und kann sehr einfach feststellen wer auf bekannte Strafbare Inhalte oder auffällige Dienste zugegriffen hat. Zudem lässt sich zumindest grob erkennen welche Inhalte besucht worden sind. Das Problem ist das Anlasslose speichern, nicht etwa wenn ein Verdacht besteht und ein Richter die Maßnahme anordnet. Selbst wenn sie die IP über Tor verschleiern ist den Behörden der Eintritts bzw. Austrittspunkt bekannt und sie müssen nicht einmal diesen Knoten kontrollieren. Solch eine Maßnahme können ISPs auch nicht so einfach umsetzen, es gleicht einem wireshark Lite und das dies Verfassungsrechtlich Problematisch ist zumindest wenn dies Anlasslos erfolgt dürfte klar sein.
Nur als Vergleich, um wieder mal das wahre Gesicht der CDU zu zeigen
Zitat Artikel:
„So soll Deutschland etwa „KI-Nation“ werden; man werde auf „KI-Sprunginnovationen“ setzen und im Rahmen einer „KI-Offensive“ eine „AI-Gigafactory“ mit großer Rechenleistung starten. “
Der Energiehunger dieser Systeme müsste eigentlich den Politikern bekannt sein bzw dass die Klimakiller sind
Denn auf der anderen Seite will Merz jetzt Besitzer von Öl- und Gasheizungen durch steigende Preise quasi zu Umstieg zwingen.
Ich kann nur empfehlen, den verlinkten Artikel dazu ganz zu lesen, dann sieht man, was er vorhat und es zeigt einmal mehr, wie der tickt.
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/hohe-%C3%B6l-und-gaspreise-sollen-heizungsbesitzer-umstimmen-sagt-merz-afd-ist-emp%C3%B6rt/ar-AA1CFl5E?cvid=6c7b8d66f0a84866b271670eb46ec0e3&ocid=hpmsn
Aus meiner Sicht ganz klar Erpressung